Mal wieder Leistungsschutzrecht

Da bloggt der Gunmann endlich mal wieder was, und um was geht es schon wieder? Um das Leistungsschutzrecht. Diese Kuriosität, die sich in Deutschland selbst ad absurdum geführt hat, soll jetzt auch auf EU-Ebene eingeführt werden. Und endlich soll es mal was bringen! Also Geld in die Taschen derer, die ohnehin schon genug haben. Sonst würden Verleger nicht applaudieren. Beteiligt daran ist natürlich eine meiner Lieblingswitzfiguren, Günther Oettinger. Schwabe (da ich Badener bin, kann mir das durchaus als Beleidigung ausgelegt werden – sorry an alle anderen Schwaben, zumindest die, die voll ok und cool sind und sich nicht die Taschen auf Kosten anderer füllen usw.)

Dumm nur, dass die Witzfigur in Sachen Internet was zu sagen hat, EU-weit. Obwohl er natürlich absolut nichts mit dem Internet am Hut hat.

Also, was schreibt die Tagesschau da drüber (jetzt darf ich noch kostenlos):

http://www.tagesschau.de/ausland/eu-digitalstrategie-103.html

Eine weiterer Punkt ist eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach wohl vielen Kreativen aus dem Herzen, als er in seiner Rede zur Lage der EU sagte: „Inhalte für das Internet zu erschaffen ist kein Hobby, sondern ein Beruf.“ Und wer das tue, egal ob Musiker, Filmemacher oder Autor, müsse fair für seine Arbeit bezahlt werden, egal wie die Inhalte verbreitet werden – also auch durch Suchmaschinen oder Blogs.

Klingt ja nett, gemeint ist aber sicher nicht, dass irgendwelche dahergelaufene Kreative, für ihre Arbeit besser entlohnt werden sollen. Erst einmal steht da ja, Inhalte für das Internet zu erschaffen ist kein Hobby, sondern ein Beruf. Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass es als nicht bedeutsam angesehen wird, wenn Menschen (und das sind sicher nicht wenige), das als Hobby tun. Und die Verleger würden nicht so jubeln, wenn das Geld wirklich für die Kreativen bestimmt wäre.

Auch die Europaabgeordnete Julia Reda kritisierte nach der Präsentation der Kommission das Vorhaben als eine „Link-Steuer“, die laut den offiziellen Plänen alle User zahlen müssten. „Die Kommission betont zwar immer, dass Einzelpersonen davon ausgenommen sind. Aber das gibt der Gesetzestext nicht her. Im Gegensatz zum deutschen Leistungsschutzrecht, das nur gegen Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren anwendbar ist, ist dieses Leistungsschutzrecht gegen jeden anwendbar, der solche Textausschnitte postet. Also auch gegen private Webseitenbetreiber.“

Sprich: Wer auf seinem Blog einen Link auf einen Artikel setzt, inklusive Vorschau, würde zu Kasse gebeten. Das würde laut Reda nicht nur Einzelpersonen das Leben schwer machen, sondern auch Start-Up-Unternehmen, die mit digitalen Inhalten arbeiten wollen.

 

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