Verfasst von: Lars Gunmann | 11. Januar 2013

Das Leistungsschutzrecht

Beim Leistungsschutzrecht geht es um die Verlinkung von Artikeln. Zeitungsverlage möchten hauptsächlich Geld dafür, dass Google Links setzt und eine Kurzvorschau anbietet. Natürlich könnte man dies technisch abstellen, aber die Verlage wollen lieber Geld sehen. Gerne werden dabei auch die Urheber vorgeschoben, doch die bekommen für ihre Texte in diesem Bereich meistens nur eine Einmalzahlung, keine Tantiemen.

Mit Google würde es zwar keinen Armen treffen, aber das heißt nicht, dass nur der Internetriese betroffen ist. In Irland soll auch die Frauenhilfsorganisation Women’s Aid für die Verlinkung bezahlen, Geld aus Spenden soll an die Verlage gehen.

Für diesen Link zum Artikel auf Golem.de muss ich zum Glück nicht zahlen.

Verfasst von: Lars Gunmann | 6. Januar 2013

Kostenlos-Aktion für meine eBooks

Ja, ich habe meine eBooks hier noch gar nicht richtig vorgestellt, aber das kommt noch.

Von heute (6.1.) bis Dienstag (8.1.) könnt ihr schon mal die Kurzgeschichtensammlung “15 Schattierungen von Quarzbraun” kostenlos im Amazon-Kindle-Shop herunterladen.

Draußen auf dem Parkplatz im Regen …und andere Geschichten“, was ja allerdings in eine etwas andere Kerbe schlägt, gibt es heute (6.1.) ebenfalls noch umsonst. Also, schnell zuschlagen.

Verfasst von: Lars Gunmann | 29. Dezember 2012

“Da draußen gibt es Leute, die lesen, was ich schreibe…”

Ist das nicht die erstaunlichste und zugleich unglaubliche Erkenntnis, die einen Autor überkommen kann? Mehr noch, wenn man jemanden inspiriert hat.

Ja, jetzt muss ich wohl die Maske fallen lassen, denn ich habe schon unter meinem echten Namen etwas veröffentlicht, Lars Gunmann ist ein Pseudonym. Eines, das meinem Gamertag auf Xbox Live und im PSN verdammt stark ähnelt. Ihr könnt mich dennoch gerne als schwedischen Kleinkriminellen im Gedächtnis behalten.

Jedenfalls geht es um mein erstes Ebook, die Kurzgeschichte “Draußen auf dem Parkplatz im Regen”, mit der ich es seinerzeit bei einem Schreibwettbewerb in die Edition WomenWeb geschafft hatte. Inzwischen sind in diesem Ebook noch ein paar zusätzliche Geschichten drin, seit 2010 gab es die Geschichte aber einzeln auf Amazon.com und wurde dort sogar elfmal verkauft.

Im Internet (ja, dem kleinen, schwarzen Kasten, mit dem unsere Geräte mittels magischen Machtwellen verbunden sind) fand ich auf einer Fanfictionseite nun ein Gedicht, welches von meiner Kurzgeschichte inspiriert wurde: forevermore von planet_p.

Verfasst von: Lars Gunmann | 29. Dezember 2012

Selfpublishing

Im WDR-Internetangebot findet sich ein interessanter Artikel zum Thema Selfpublishing.

Auch interessant finde ich den einzigen Kommentar, der darunter steht:

“Das Schlimme ist, dass viele Autoren Bücher auf den Markt werfen, die noch nicht mal die Grundanforderungen der Orthografie erfüllen. Zudem sind sie literarisch oft eine Katastrophe.”

Nun ja, aber warum sollte gerade Autoren dies verwehrt bleiben? Jeder kann seine Apps, Programme, Spiele, Musikstücke und Youtube-Videos im Internet anbieten. Vieles davon ohne durch eine Qualitätskontrolle zu müssen. Warum sollte für Autoren andere Maßstäbe gelten? Klar, sollte man darauf achten, was man veröffentlicht. Heutzutage wird das leider oftmals nicht mal mehr im Print-Bereich gemacht, wobei ich nicht von Büchern rede, sondern von Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Prospekten, Plakaten, etc. Da finden sich oft auch sehr viele Fehler.

Verfasst von: Lars Gunmann | 26. Oktober 2012

Gratulation an Nina

Nina Horvath hat den deutschen Phantastik-Preis 2012 für die beste Kurzgeschichte, “Die Duftorgel”, gewonnen. Dazu möchte ich herzlich gratulieren! Ihre Geschichten waren schon immer faszinierend, und diesen Preis hat sie wirklich verdient.

Verfasst von: Lars Gunmann | 24. Oktober 2012

Urheberrecht und so

Viele Autoren, Verlage und so ziemlich alle, die “irgendwas mit Büchern” machen, haben Angst vor dem Internet, auf den weltweiten Wellen segelnden Piraten, und ganz Besonders vor dem bislang zahlenden Kunden, wenn dieser für eine Aufweichung des Urheberrechts ist.

Man hält mich ja gerne mal für einen schwedischen Kleinkriminellen, daher kann ich sagen: Die “Raubkopierer” und illegalen oder halblegalen Downloader, die ich kenne, laden sich eigentlich so ziemlich alles herunter, nur keine Bücher. Vielleicht kenne ich diese Art Schurke einfach nicht, wer weiß. Vielleicht ist es aber eher so, dass Filme, Serien und Musik viel interessanter sind. Zumal ich auch nicht verstehe, warum man für Dinge, die tagein, tagaus im Fernsehen und Radio ausgestrahlt werden, überhaupt so viel Geld ausgeben soll.

Angefangen von der VHS sind Filme inzwischen auf so vielen, verschiedenen Medien und in unterschiedlichen Editionen verkauft worden, dass sich die Filmfirmen dumm und dämlich verdient haben müssen. Haben sie wahrscheinlich auch. Und viele Hollywood-Schauspieler haben sicher auch gut verdient, obwohl sie vielleicht von aktuellen BluRay-Verkäufen oder TV-Ausstrahlungen gar kein Geld mehr sehen. Und der deutsche Tatort ist sicherlich auch nicht in Download-Charts zu finden.

Einen neuen Film würde ich mir natürlich nicht als Download ansehen wollen, zumal die Qualität unterirdisch ist. Aber ich gehe auch nur noch ganz selten ins Kino, weil man für den Eintritt plus Aufschläge, Popcorn und Getränke mit der BluRay wohl billiger dran ist, wenn die ein paar Monate später erscheint. Als Familie hat man für so einen Kinobesuch gleich mal 50 Euro weg gehauen.

Ich finde, dahin gehend sollte es tatsächlich eine Änderung des Urheberrechts geben. Der Filmverleih bzw. die Studios sollten dazu verpflichtet werden, ihre alten Sachen selbst als kostenlose Downloads anzubieten. Wer nicht unbedingt eine HD-BluRay von Rocky 4 haben muss, dem reicht vielleicht eine Datei im SD-Format. Für die ganzen alten VHS-Kassetten, Laserdiscs, Video-CDs, UMDs und HD-DVDs, die damals verkauft wurden, bekommt man ja auch keinen Ersatz von den Filmfirmen, nur weil sie nicht mehr mit aktueller Hardware abgespielt werden können.

Bei den Büchern ist es ja schon so, dass man zahlreiche alte Werke kostenlos als eBook downloaden kann, auch wenn bei den meisten die Regelung griff, dass der Autor über 70 Jahre tot sein musste, damit das Urheberrecht erlischt. Aber so weit braucht man ja gar nicht zu gehen, denn damit können diese Werke auch verändert und von jedem neu herausgebracht werden, sie sind also gemeinfrei. Es würde für viele jedoch genügen, wenn die Verlage alte Titel kostenlos anbieten würden, auch als Werbung. Dazu muss der Autor doch noch nicht so lange tot sein. Klar, die Erben haben da auch noch ein Wörtchen mitzureden. Aber vielleicht sieht auch so mancher noch lebender Autor die Chance, seine aktuellen Bücher besser zu verkaufen, wenn er seine alten, vergriffenen Werke als Selfpublisher bei Amazon, etc. kostenlos oder sehr günstig anbietet.

Ich denke also, bei den aktuellen Entwicklungen gibt es kein Grund zur Sorge. Wenn jemand Filme “für umme” herunterlädt, oder auch mal ein Ebook, dann ist das meiner Meinung nach eine Bagatelle. Anwälte, die von solchen Abmahnungen leben, sollten vielleicht lieber etwas sinnvolles tun, z.B. in die Altenpflege gehen. Da wird doch qualifiziertes personal gesucht. Ok, gut bezahlen will man nicht, aber wenn man sich dann keine Filme auf BluRay leisten kann, dann wird der Ex-Abmahner wenigstens nicht mehr für den Download abgemahnt, oder? Also eine typische Win-Win-Situation.

Klar ist, dass es schon immer Leute gab, die einen Text nehmen und ihn für eine eigene geistige Leistung ausgeben. Das war schon immer verwerflich und sollte auch zukünftig geahndet werden. Doch diese Art Leute findet man ja bekanntlich auch in den höchsten, konservativen Politikerkreisen.

Und wer doch Angst hat, dass irgendein fieser Pirat sein Buch kopiert und es auf einer zwielichtigen, von bösartigen Scripts verseuchten Internetseite uploadet, der sollte einfach dafür sorgen, dass sein Werk eben nicht als eBook erscheint. Der Aufwand lohnt sich dann wohl nur noch bei Harry Potter, und mit dem ist ja bekanntlich schon längst Schluss.

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